Die Bundesrepublik Deutschland hat am 31. Mai 2007 bei der UNESCO in Paris die Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping hinterlegt. Damit wurde das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und das Übereinkommen tritt für Deutschland am 1. Juli 2007 in Kraft.
Die UNESCO-Konvention ist das erste weltweite Instrument zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Die UNESCO reagierte damit auf zunehmende Doping-Skandale bei großen internationalen Sportveranstaltungen. Ziel des Übereinkommens ist die Förderung der Verhütung und Bekämpfung des Dopings im Sport und eine stärkere Einbindung der Regierungen in den Dopingkampf. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Dopingbekämpfung. Sie binden sich außerdem an die Grundsätze des Welt-Anti-Doping-Codes.
Die Ratifizierung des Übereinkommens ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Doping im Sport.
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